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Entschädigung für verspätete oder gestrichene Urlaubsflüge


Entschädigung für verspätete oder gestrichene Urlaubsflüge

Wenn Sie wie die meisten Menschen sind, ist Ihr Urlaub eine Zeit, in der Sie sich entspannen und den Stress der Arbeit vergessen können. Aber was passiert, wenn Ihr Flug sich verspätet oder gestrichen wird und Sie in einem fremden Land festsitzen?

Die gute Nachricht ist, dass es Gesetze gibt, die Sie schützen können. In diesem Blogbeitrag befassen wir uns mit Entschädigungen für Urlauber, die von Verspätungen oder Annullierungen betroffen sind. Außerdem vergleichen wir die EU-Entschädigung mit der Reiseversicherung und stellen mit www.flugrecht.de einen der besten verfügbaren Rechtsberatungsdienste vor.

Flugverspätungen im europäischen Reiserecht

Mit der EU Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments, auch bekannt als "Nichtbeförderungsverordnung", haben Fluggäste im Falle einer Flugannullierung oder großen Verspätung Anspruch auf bestimmte Rechte. Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, sowie für Flüge, die in der EU mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft ankommen.

Diese Rechte umfassen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro, wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird. Darüber hinaus haben Sie möglicherweise weitere Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Die Höhe der Entschädigung hängt in erster Linie von der Dauer der Verspätung und der Entfernung des Fluges ab. Als Faustregel gilt, wenn sich Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Erstattung von bis zu 600 Euro.

EU Entschädigung oder Reiseversicherung, was ist besser?

Zuerst sollten Sie versuchen, wenn möglich, eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten. Wenn die Fluggesellschaft Ihnen keine Entschädigung anbietet, können Sie diese über die EU-Verordnung über verweigerte Beförderung einfordern. Diese Verordnung ist ein Gesetz, das Fluggesellschaften verpflichtet, Fluggäste bei bestimmten Verspätungen und Annullierungen zu entschädigen. Viele Kunden haben aber auch eine eigene Reiseversicherung oder im Rahmen der Reise eine Zusatzreiseversicherung abgeschlossen. In diesen Fällen müssen die Ansprüche genau geprüft und gegeneinander abgewogen werden.

Wie erhalten geschädigte Urlauber Ihre Entschädigung?

Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge zu erhalten: über die EU-Entschädigung oder die Reiseversicherung. In manchen Fällen lehnen die Fluggesellschaften Ihren Anspruch aber pauschal ab oder bieten nur eine teilweise Erstattung an. Wenn Sie mit dem Ergebnis Ihres Anspruchs nicht zufrieden sind, sollten Sie sich an einen auf Flugrecht spezialisierten Service wenden. Dafür gibt es technische Rechtsdienste im Netz, die Ihnen dabei helfen, eine Entschädigung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug zu erhalten.

Wie gut sind Legal Tech-Services?

Diese Dienste nutzen Technologie, um den Prozess der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei Fluggesellschaften zu automatisieren. Oft bieten sie eine kostenlose Beratung an, um festzustellen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, und nehmen dann einen Prozentsatz der Entschädigung, die Sie erhalten, als Gebühr. Bei Flugrecht.de werden beispielsweise 20-30% der Provision automatisch einbehalten.

Aber lohnt sich die Inanspruchnahme eines juristischen Technologiedienstes? Das hängt von der Höhe Ihrer Forderung ab und davon, wie viel Sie bereit sind, an Gebühren zu zahlen. Vor allem dann, wenn es sich um eine größere Forderung handelt oder wenn Sie nicht bereit sind, selbst mit der Fluggesellschaft zu verhandeln, kann die Inanspruchnahme eines Rechtsberatungsdienstes aber wirklich ein Segen sein.

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